Der IFD ist bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für (schwer-)behinderte Menschen beteiligt (nach SGB IX, §§ 109 ff). Ziel des Fachdienstes ist die Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben, d.h. Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür bietet er Beratung und Unterstützung sowohl für arbeitssuchende, als auch beschäftigte (schwer-)behinderte Personen und deren Arbeitgeber an. Er arbeitet im Auftrag des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger und kooperiert eng mit der Agentur für Arbeit.
Der IFD
ist eine Anlaufstelle bei allen Fragen der beruflichen Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung. ist ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe. berät unparteiisch und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. legt einen besonderen Focus auf die Integration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung, sowie von Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.