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Der IFD ist bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für (schwer-)behinderte Menschen beteiligt (nach SGB IX, §§ 109 ff). Ziel des Fachdienstes ist die Teilhabe (schwer-)behinderter Menschen am Arbeitsleben, d.h. Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür bietet er Beratung und Unterstützung sowohl für arbeitssuchende, als auch beschäftigte (schwer-)behinderte Personen und deren Arbeitgeber an. Er arbeitet im Auftrag des Integrationsamts und der Rehabilitationsträger und kooperiert eng mit der Agentur für Arbeit.


Der IFD


bulletist eine Anlaufstelle bei allen Fragen der beruflichen Integration von Arbeitnehmerinnen und
blankArbeitnehmern mit Behinderung.
bulletist ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber und Betriebe.
bulletberät unparteiisch und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
bulletlegt einen besonderen Focus auf die Integration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger
blankBehinderung, sowie von Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.



 





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